Die Geschichte der Allmende

Der Begriff entstand im Hochmittelalter aus dem Mittelhochdeutsch: al(ge)meinde, almeine oder almeide ‚Gemeindeflur‘ oder Gemeinweide‘ und bezeichnete ein im Besitz einer Dorfgemeinschaft befindliches Grundeigentum. Da es im Hochmittelalter keine einheitliche Sprache gab, fanden sich lokal etwas unterschiedliche Bezeichnungen: Allmeind, Allmande, Gemoana (in Teilen Südtirols), Meent (im nordwestlichen niederdeutschen Sprachraum).

Die englische Bezeichnung dafür ist Commons. Commons bezieht sich auch auf spezifische Landnutzungsrechte, die bestimmten Bauern, den Commoners, erlauben, auf Land in Privat-, Kron- oder Gemeineigentum zuzugreifen.

Allmendeformen gab es schon im frühen Mittelalter als gemeinschaftliche Rechte zur Viehweide oder Waldweide, zur Nutzung von Wasser, als Fischereirecht, zum Holzeinschlag oder zur Jagd. Die Gemeinschaften waren klein, die Landschaft weniger kleinteilig organisiert, das Verständnis von Privateigentum anders als heute.

Im späten Mittelalter (15. und 16. Jahrhundert) änderte sich die Situation. Weltliche Herrscher eigneten sich in Deutschland und England die Gemeindeflächen an (Allmende-Raub), Das war ein wesentlicher Grund für den deutschen Bauernkrieg 1525/1526. Wirtschaftliche Probleme, häufige Missernten und der große Druck der Grundherren führten immer mehr Bauern in die Hörigkeit und weiter in die Leibeigenschaft, Zusätzliche Pachten und Dienstverpflichtungen wurden auferlegt. Auch das „Alte Recht“, ein mündlich überliefertes Recht, wurde von den Grundherren zunehmend frei interpretiert oder vollkommen ignoriert. Seit Jahrhunderten bestehende Allmenden wurden enteignet und gemeinschaftliche Weide-, Holzschlag-, Fischerei- oder Jagdrechte beschnitten oder abgeschafft. Viele der einfachen Bauern trauten sich aufgrund ihrer vielfachen Abhängigkeitsverhältnisse nicht, gegen ihre Herren aufzubegehren. Zwischen 1760 und 1830 waren die mittelalterlichen Strukturen weitestgehend verschwunden. Die Gutsherren wurden immer mächtiger.

 

Das Gesetz sperrt ein,
Männer und Frau‘n,
Die der Allmende Gänse klau‘n
Doch dem größ‘ren Schurken
es erlaubt,
Dass der Gans er die Allmende raubt.

Sühne das Gesetz befiehlt,
Für den, der andern etwas stiehlt.
Doch es verschont die Herrn und Damen,
die uns allen die Allmende nahmen.

Das arme G‘sind wird eingesperrt,
wenn zum Gesetzesbruch es sich verschwört.
Dies sei so recht; doch duldet man,
die Verschwörung, die solch ein Gesetz ersann.

Das Gesetz sperrt ein, Männer und Frau‘n,
die der Allmende Gänse klau‘n,
Doch bleibt der Gans die Allmend gestohlen,
bis wir das Land zurück uns holen.

Engl. Autor unbekannt, 17. Jhd.


Über uns

Rolf Stahl ist Eigentümer des Grundstückes „Am „Kirchhofpfad links“ in Neckarhausen, das er dem Verein verpachtet hat. Er ist Initiator und Verantwortlicher der lokalen Ökostromer-Bürgerinitiative und seit Jahren in Edingen- Neckarhausen aktiv in der Ökologischen Bewegung tätig. Außerdem war er der Initiator des lokalen Repair-Cafés. Vor seiner Verrentung hat er in einem technischen Beruf gearbeitet.…

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