Verein

Im Jahr 2020 setzten wir uns in Edingen-Neckarhausen zusammen, um einen essbaren Waldgarten aufzubauen, so wie es als ein Ziel in den Leitlinien der Gemeinde vorgesehen war. Um die Modalitäten günstiger zu machen, gründeten wir Ende des Jahres einen Verein nach monatelanger Diskussion um die Satzung. Diese wurde dann auch vom Registergericht als gemeinnützig anerkannt. 

Um die Vereinsarbeit einfacher handhabbar zu machen, wollten wir unterscheiden zwischen wenigen aktiven Mitgliedern und vielen passiven Mitgliedern. Natürlich kann jeder, der möchte, aktiv mitarbeiten. Wer von vornherein gern ein Aktives Mitglied werden möchte, kann uns gern darauf ansprechen. Einen Mitgliedsantrag können Sie sich hier herunterladen. 

AM 2.11.2021 fand unsere erste Mitgliederversammlung statt, auf der eine Mitgliederordnung verabschiedet wurde (Statut). Darin werden einige Dinge festgehalten, die wir für unser Miteinander wichtig finden. 

 

AllmendeEN_Mitgliedsantrag_passiv.pdf

Satzung.pdf

 

Mitgliederordnung (Statut)

1.       Das Gelände vom Allmende-Waldgarten ist Vereinsgelände. Interessierte Besucher sind auf dem Gelände willkommen. Aktive Mithilfe bei den Pflegearbeiten ist erwünscht.

2.       Alle Mitarbeitenden achten auf ökologische Bewirtschaftung und Verwendung von samenfesten Sorten. Gifte, künstliche Dünger, Insektenvernichtungsmitteln  oder ähnliches ist verboten.

3.       Abfall wird mit nach Hause genommen. Zigarettenkippen und Hundekot dürfen nicht in den Boden gelangen.

4.       Alle Mitglieder, Fördermitglieder und Besucher des Gartens verpflichten sich, die Einrichtungen und Pflanzen des Waldgartens pfleglich zu behandeln. Die von einzelnen Gruppen bewirtschafteten Flächen und Anlagen (z.B. Obstbaumlebensgemeinschaften, Teich  und der Marktgarten) werden respektiert und nur mit Einverständnis der jeweiligen Gruppen beerntet.

5.       Überschüssige Ernten werden abgegeben an Förderer oder soziale Gruppen. Größere Mengen werden mit dem Vorstand abgesprochen.

6.       Fördermitglieder können auf eigenen Wunsch und Vorschlag des Vorstandes als aktives Mitglied aufgenommen werden. Funktionen des Vereins können nur von aktiven Mitgliedern wahrgenommen werden (Vorstand, Kassenwart, Protokollführer, Kassenprüfer). Die Zahl der aktiven Mitglieder wird derzeit auf 20 begrenzt. Aktive Mitglieder können auf ihren Wunsch in den Status Fördermitglied wechseln.

7.       Alle Mitglieder werden in größeren Abständen durch Rundbriefe informiert.

8.       Die Pressearbeit wird mit dem Vorstand abgesprochen.

9.       Der Vorstand trifft sich in der Regel einmal im Monat.

10.   Änderungen der Mitgliederordnung (Statut) werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.

Das Statut wurde auf der offiziellen ersten Mitgliederversammlung des Allmende-Waldgartens am 2.11.2021 einstimmig beschlossen.


Wem gehört das Land?

In unserer Zeit ist Boden/ Land weltweit weitgehend in Privatbesitz, das bedeutet, es kann gekauft und verkauft werden. Dabei ist der Preis, der zu zahlen ist, abhängig davon, wie begehrt dieses bestimmte Stück Land ist. Dementsprechend ist der Boden in den am dichtest bevölkerten Städten am teuersten. Das war nicht immer so.

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Wintergemüse

Grünkohl, Palmkohl, Kalette, Wirsing, Rosenkohl, Sprossenkohl, Brokkoli, Zichorien wie Radicchio, Grumolo green und red oder Chicorée, Feldsalat, Winterpostelein, Winterkopfsalate, Asiasalate, Mizuna, Stielmus, Pak Choi, Tatsoi, Ruccola, Kerbel, Koriander, Karotten, Pastinaken, Petersilienwurzel, Winterporree, Frühlingszwiebeln, Rote Rüben, Herbstrübchen, Steckrüben, Lagerkürbisse, Lagerzwiebeln, Knoblauch,…

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Über uns

Rolf Stahl ist Eigentümer des Grundstückes „Am „Kirchhofpfad links“ in Neckarhausen, das er dem Verein verpachtet hat. Er ist Initiator und Verantwortlicher der lokalen Ökostromer-Bürgerinitiative und seit Jahren in Edingen- Neckarhausen aktiv in der Ökologischen Bewegung tätig. Außerdem war er der Initiator des lokalen Repair-Cafés. Vor seiner Verrentung hat er in einem technischen Beruf gearbeitet.…

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